Freitag, 25. August 2023

Gedächtnis aller Heiligen der deutschen Lande

Am 24. August 2023 hörten die Mitglieder der Heiligen Synode der Russisch-Orthodoxen Kirche den Antrag über die Festsetzung eines Tages zum Gedächtnis aller Heiligen, die in den deutschen Landen erstrahlt sind (Protokoll Nr. 64); Antragsteller sind Metropolit Mark von Berlin und Deutschland sowie Erzbischof Tichon von Rusa; unterstützt wurde dieser Antrag von Bischof Pankratij von Troizk, dem Leiter der synodalen Kommission für Heiligsprechungen.

Metropolit Mark und Erzbischof Tichon wandten sich mit diesem Antrag an seine Heiligkeit, den Patriarchen Kyrill von Moskau und ganz Russland, und teilten mit, dass in den ihrer Leitung unterstellten Diözesen im Jahr 2018 die Arbeit an der Zusammenstellung von Materialien über die deutschen Heiligen des ersten Jahrtausends und zur Erstellung ihrer Lebensbeschreibungen aufgenommen worden ist. Im September 2019 wurde durch die Diözesen eine Konferenz namens „Die Heiligen Deutschlands des ersten Jahrtausends“ abgehalten, in deren Folge eine Arbeitsgruppe gebildet wurde, die sich der Aufbereitung solcher Materialien zu widmen hatte. Die Ergebnisse wurden im Februar 2022 der synodalen Kommission für die Heiligsprechungen vorgestellt, welche wiederum nach Studium der Materialien bei den Diözesen darum ersuchte, sie weiter zu vervollständigen, was im Nachgang auch geschah. Die Bischöfe baten darum, „die Verehrung der deutschen Lokalheiligen“ in Entsprechung mit der eingereichten Liste „zu segnen und festzulegen“.


Bischof Pankratij berichtete davon, dass deren „Kampf [Askese, podvig] und martyrisches Ende keinerlei Zweifeln unterliegt“. Hinsichtlich weiterer, von den Diözesen vorgestellten Heiligen ist eine zusätzliche Forschungsarbeit vonnöten. Bischof Pankratij teilte mit, dass die Kommission „keinerlei Einwände gegen die Festsetzung eines Gedächtistages aller Heiligen der deutschen Lande auf Diözesanebene“ habe.


Unter Berücksichtigung der bisher durch die synodale Kommission für die Heiligsprechungen durchgeführten Studien der weiter unten angeführten Heiligenleben sowie der noch aus dem ersten Jahrtausend stammenden Zeugnisse über deren Verehrung als Heilige, legt die Heilige Synode fest, dass folgende Namen in den Kanon der Synaxis der Heiligen, die im deutschen Lande erstrahlt sind, aufzunehmen seien:

- hl. Märtyrerbischof Bonifatius, Erzbischof von Mainz, Erleuchter Deutschlands (754 n. Chr.)

- hl. Märtyrerbischof Aureus, Bischof von Mainz (436 n. Chr.)

- hl. Märtyrer Mauricius und die Seinen: Gereon, Cassius, Florentius und andere Krieger (gg. 300 n. Chr.)

- hl. Märtyrerin Afra von Augsburg (304 n. Chr.)

- hl. Bischof Maximin, Bischof von Trier (347 n. Chr.)

- hl. Bischof Maternus, erster Bischof von Köln (4. Jh.)

- hl. Bischof Korbinian, erster Bischof von Freising (725/730 n. Chr.)

- hl. Bischof Willibrord, Erzbischof von Utrecht (739 n. Chr.)

- hl. Bischof Burkard, Bischof von Würzburg (753 n. Chr.)

- hl. Bischof Ansgar, Erzbischof von Hamburg (865 n. Chr.)

- hl. Lioba von Bischofsheim (728 n. Chr.)

- hl. Walburga von Eichstätt (779 n. Chr.)


Als Tag des Gedächtnisses aller Heiligen, die in den deutschen Landen erstrahlt sind, wurde der 20. September / 3. Oktober festgelegt, sofern dieser Tag auf einen Sonntag fällt; im andern Fall ist dies der dem 20. September / 3. Oktober nächstgelegene Sonntag.





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