Dienstag, 11. Oktober 2011

Beschluss der Pastoralkonferenz der Russisch-Orthodoxen Kirche in Deutschland – der Diözese Berlin des Moskauer Patriarchats und der Diözese Deutschland der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland

7. Oktober 2011
Am 03./04. Oktober 2011 fand unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Berlin und Deutschland Feofan sowie des Erzbischof von Berlin, Deutschland und England Mark in der Schutzkirche zu Berlin eine Konferenz der Diözese Berlin des Moskauer Patriarchats und der Diözese Deutschland der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland statt. Diesbezüglich veröffentlichen wir den Beschluss der Pastoralkonferenz.
Erzbischof Mark



  1. Die Pastoralkonferenz hat sich nach entsprechenden Beratungen dazu entschlossen, sich für den Erhalt der kirchenslawischen Sprache einzusetzen. In Russland wird im Rahmen des Schulunterrichts die altrussische und kirchenslawische Sprache kennengelernt; eine Erweiterung des Stoffumfangs ist wünschenswert, so dass die Wurzeln unserer Sprache eingehender studiert werden. Die Konferenz schlägt daher vor, das Thema „kirchenslawische Sprache“ in einem entsprechenden Modul des Fachs „Geistlich-moralische Kultur“ zu integrieren, damit die russischen Schüler eine zusätzliche Möglichkeit hätten, die ihre nationalen und kulturellen 
    Erzbischof Feofan
    Grundlagen zu erlernen. In Deutschland ist der Frage nach der Aneignung der kirchlichen Sprache bei der Seelsorge besondere Aufmerksamkeit zu widmen, nicht nur bei Kindern, sondern auch bei Erwachsenen: die Aufnahme in die Kirche ist mit der Macht des Wortes verbunden. Eine gemäßigte Erneuerung der erhabenen kirchenslawischen Sprache wurde für wünschenswert befunden, nicht nur, was den Wortschatz angeht, sondern auch in der Änderung der oftmals schwierigen (aus dem Griechischen übernommenen) Syntax und grammatischer Formen.
  2. Bei der Besprechung von Fragen, die mit dem Sakrament der Ehe bzw. heterodoxer und staatlicher (standesamtlicher – d.Ü.) Arten der Eheschließung zusammenhängen, trat die uneinheitliche Bewertung dieser Arten der Eheschließung zutage. Dies war Anlass zu Besorgnis bei denjenigen Teilnehmern der Konferenz, die eine größere Klarheit in Theorie und Praxis der Herangehensweise nicht nur an die Problematik der Ehe, sondern auch an die Frage der Anerkennung von Sakramenten, welche außerhalb der Orthodoxen Kirche gewirkt und als gültig anerkannt werden. Die Beratung ergab die Notwendigkeit einer detaillierten Erörterung der aktuellen Lage unter kirchenrechtlichem und sakramentalem Aspekt. Dies betrifft nicht nur die kirchliche Eheschließung, sondern auch das Anerkennen einer Gnadenfülle in außerhalb der Orthodoxen Kirche gewirkten Sakramenten.
  3. Die Pastoralkonferenz der beiden deutschen Diözesen bestimmt die Unzulässigkeit der Einäscherung (diese Frage wurde bereits im Protokoll der zweiten Konferenz der beiden deutschen Diözesen im Jahr 1994 analog entschieden). Die einzige traditionelle Form eines orthodoxen Begräbnisses ist die Überantwortung des Leibs der Erde. Ausnahmefälle müssen zur Klärung auf Diözesanebene vorgestellt werden.
  4. Die Pastoralkonferenz hat eindeutig bestimmt, dass bei einer Taufe ausschließlich Orthodoxe Taufpaten sein können.
Quelle: Bogoslov.Ru/De

Pastoralkonferenz

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